In Anlehnung an die Corona-Informationen der EKHN und die Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz hat der KV in seiner Sondersitzung am 26.11.2021 die folgenden Maßnahmen beschlossen: (5 Pro, 1 Ablehnung)
Ab sofort gilt die 2G-Regel für Gottesdienste
- Der Impf- oder Genesenennachweis muss am Eingang vorgelegt werden
- Zusätzlich muss, gemäß Vorgabe, ein Identitätsnachweis vorgelegt werden
- Die Kontaktdaten werden erfasst
- Die Maskenpflicht (medizinische Maske) ist durchgehend, also auch am Platz, zu tragen
- Es ist ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten
- Die Gottesdienste sind verkürzt (Liturgie)
- Der Gemeindegesang entfällt
Personen die nicht geimpft werden können, müssen ein ärztliches Attest und eine offiziell zertifizierten Test vorlegen.
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UPDATE, 01. Dezember 2021
Nach Rücksprache mit dem Vorbereitungsteam fällt der Kindergottesdienst vorerst aus.
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Beschluss zu den Gottesdiensten an Heilig Abend
(einstimmig)
Die Weihnachtsgottesdienste können in dieser Form nicht stattfinden.
Es wird wieder ein Online-Gottesdienst aufgezeichnet.
Außerdem wird es vermutlich das Angebot von Kurzandachten (jeweils 15 Minuten) im Freien geben.
Für diese Andachten sind derzeit die folgenden Zeiten geplant:
Frücht, Pfarrhof: 17:00 , 17:30 , 18:00
Nievern, Ort noch zu klären: 17:00, 17:30, 18:00
Friedrichssegen, Ort noch zu klären: 16:00, 16:30, 17:00