Neue Corona-Vorgaben für Gottesdienste

In Anlehnung an die Corona-Informationen der EKHN und die Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz hat der KV in seiner Sondersitzung am 26.11.2021 die folgenden Maßnahmen beschlossen: (5 Pro, 1 Ablehnung)

Ab sofort gilt die 2G-Regel für Gottesdienste

  • Der Impf- oder Genesenennachweis muss am Eingang vorgelegt werden
  • Zusätzlich muss, gemäß Vorgabe, ein Identitätsnachweis vorgelegt werden
  • Die Kontaktdaten werden erfasst
  • Die Maskenpflicht (medizinische Maske) ist durchgehend, also auch am Platz, zu tragen
  • Es ist ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten
  • Die Gottesdienste sind verkürzt (Liturgie)
  • Der Gemeindegesang entfällt

Personen die nicht geimpft werden können, müssen ein ärztliches Attest und eine offiziell zertifizierten Test vorlegen.

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UPDATE, 01. Dezember 2021

Nach Rücksprache mit dem Vorbereitungsteam fällt der Kindergottesdienst vorerst aus.

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Beschluss zu den Gottesdiensten an Heilig Abend

(einstimmig)

Die Weihnachtsgottesdienste können in dieser Form nicht stattfinden.
Es wird wieder ein Online-Gottesdienst aufgezeichnet.
Außerdem wird es vermutlich das Angebot von Kurzandachten (jeweils 15 Minuten) im Freien geben.

Für diese Andachten sind derzeit die folgenden Zeiten geplant:

Frücht, Pfarrhof: 17:00 , 17:30 , 18:00

Nievern, Ort noch zu klären: 17:00, 17:30, 18:00

Friedrichssegen, Ort noch zu klären: 16:00, 16:30, 17:00

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