Neue Größe des Kirchenvorstandes ab Herbst 2021

Liebe Gemeinde,

aufgrund des beschwerlichen Kandidatensuche für die nächste Legislaturperiode des Kirchenvorstandes hat der jetzige KV den folgenden Beschluss gefasst:

Beschluss: „Der KV beschließt, ab der Legislaturperiode, die mit September 2021 beginnt, die Größe des Kirchenvorstands auf fünf gewählte Mitglieder plus Pfarrperson festzulegen. Die gewählten Mitglieder sollen aus den beiden Gemeindebezirken, das sind die beiden Ortskirchengemeinden Frücht-Miellen-Nievern und Friedrichssegen, im Verhältnis 4:1 kommen.“

9 pro, 1 Enthaltung

Nach §6 Absatz 1 Satz 2 der Kirchengemeindewahlordnung sind somit nur so viele Kandidaten aufgestellt, wie zu wählen sind.

Die diesbezügliche Änderung des Wahlrechts der EKHN für die Wahl 2021 können Sie hier nachlesen.

Die Kandidaten werden demnächst auf der Webseite und im Gemeindebrief vorgestellt.

Ein Kommentar

  1. Pingback:Kirchenvorstandswahl - Vorstellung der Kandidaten – Ev. Gesamtkirchengemeinde

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