Die Frage nach den Gottesdiensten…

In letzter Zeit häufen sich die Anfragen, wann wir in unseren Gemeinden endlich wieder Präsenz-Gottesdienste durchführen.

Dazu ein KV-Beschluss aus der Februar-Sitzung:
TOP 1: Aussetzung von Präsenz-Gottesdiensten nach Inzidenzwerten

Beschluss: „Der KV beschließt während der Corona-Pandemie vorbehaltlich anderer Bestimmungen durch Gesetzgeber und/oder Landeskirche (1) solange keine Präsenz- Gottesdienste durchzuführen, bis der Inzidenzwert bei max. 50 pro 100.000 Einwohner im Rhein-Lahn-Kreis für wenigstens 14 Tage am Stück liegt. (2) Sollten nach vorübergehender mehr als 14-tägiger Unterschreitung des Wertes die Inzidenzwerte zu einem späteren Zeitpunkt wieder über 50 ansteigen, entfallen Gottesdienste solange, bis vorgenannter Satz (1) wieder gilt. Der Inzidenzwert wird geprüft über https://corona.rlp.de/ de/aktuelles/corona-warn-und-aktionsplan-rlp/“

einstimmig pro

Dazu ein paar persönliche kurze Anmerkungen von mir, als KV-Vorsitzender:
1. Ja, die Gottesdienste fehlen uns – und ich verstehe auch, dass nach über einem Jahr Pandemie die Nerven bei einigen Mitgliedern der Gemeinde “blank liegen”. Trotzdem wünsche ich mir bei diesen Rückfragen aber einen freundlichen, angemessenen Umgangston – das ist leider nicht immer der Fall.

2. Die Aussetzung der Präsenzgottesdienste wurde uns von niemanden aufgezwungen. Ich sehe hiermit also auch keine Einschränkung der Religionsfreiheit durch den Staat, die derzeit gerne angeführt wird. Natürlich gibt es Hygiene-Auflagen, aber wann waren bitte 2019 mehr als 15 Personen in unseren Kirchen? Richtig: Nur an den Festtagen.
Der obige Beschluss war eine demokratische Entscheidung des Kirchenvorstandes. Wenn Ihnen diese Entscheidungen nicht passen, haben Sie die Chance uns am 13.Juni abzuwählen. Mal sehen, wer die Verantwortung für Hygienepläne, Mitarbeiter und Gemeindemitglieder gerne übernehmen möchte.

3. Apropos Verantwortung: Es steht Ihnen privat frei, sich an die Hygiene-Regeln oder Beschlüsse der Ministerpräsidenten zu halten – oder eben nicht.
Es steht Ihnen frei in Gottesdienste zu gehen (sofern diese stattfinden) – oder eben nicht.
Als Kirchenvorstand haben wir aber Verantwortung, für die Menschen, die bei einem Gottesdienst dabei sein MÜSSEN. (z.B. Pfarrer:in / Prädikant:in, Organist:in, Küster:in usw.).

Unter den gegebenen Infektionszahlen und den örtlichen Begebenheiten in unseren Kirchengemeinden sehe ich, (wie gesagt, meine persönliche Meinung), keine Möglichkeit dieser Verantwortung in Präsenzgottesdiensten nachzukommen.

Auch ich möchte gerne wieder mit Ihnen Gottesdienste feiern, aber bitte keine vermeidbaren Trauerfeiern.

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