Größe des Kirchenvorstandes:
Um auf die fehlenden Kandidat*innen für die KV-Wahl zu reagieren, hat der KV heute den folgenden Beschluss zu einer Satzungsänderung bei der EKHN eingereicht. Die Satzungsänderung wurde genehmigt:
„Der KV beschließt die Satzung der Gesamtkirchengemeinde unter §3 – Gesamtkirchenvorstand – wie folgt zu ändern: Der Gesamtkirchenvorstand besteht aus gewählten Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorstehern sowie den Gemeindepfarrerinnen und Gemeindepfarrern und berufenen Mitgliedern. Die Zahl der zu wählenden Kirchenvorstandsmitglieder wird vom Gesamtkirchenvorstand gemäß § 7 der Kirchengemeindewahlordnung festgelegt.“
Dies ermöglicht uns eine flexible Anpassung der Kirchenvorstandsmitglieder an die derzeitige Anzahl der Kandidat*innen.
Diese Flexibilität soll sie natürlich nicht abhalten im KV mitzuarbeiten. 🙂
Wir suchen noch Mitarbeiter*innen, die unserer Gemeinde mitgestalten wollen. Vor allem die Orte Frücht, Miellen und Friedrichssegen sind, beim jetzigen Stand, etwas unterrepräsentiert.
2. Präsenz-Gottesdienste
Die Präsenz-Gottesdienste bleiben aufgrund der aktuellen Corona-Lage bis mindestens 31.01.2021 ausgesetzt.