Gottesdienste ab Mai – Corona-Schutzkonzept

Ab Mai werden Gottesdienste in der EKHN wieder erlaubt – sofern entsprechende Schutzkonzepte durch die Gemeinden umgesetzt werden können.
Für Frücht und Friedrichssegen arbeitet der Kirchenvorstand an der Umsetzung, in Nievern sind die Anforderungen nicht umsetzbar.

Link: => HIER finden Sie die entsprechenden Informationen und Empfehlungen der EKHN.

Es folkgt eine stichpunktartige Auflistung der für Frücht und Friedrichssegen relevanten Punkte:

Raumkonzept / Eingang / Ausgang

  • Beim Betreten und Verlassen der Kirche gelten die Abstandsregeln
  • Ein Mund-Nase-Schutz wird dringend empfohlen
  • Warteschlangen sollen vermieden werden
  • Sitzplätze sind zu markieren, Mindestabstand: 2 m
  • Pro Person muss eine Fläche von 10 qm zur Verfügung stehen
  • Zwei Personen, die in einem Haushalt leben, dürfen nebeneinander sitzen. (Dies erfordert eine andere Markierung!)
  • Drei oder mehr Personen müssen sich aufteilen
  • Emporen werden nicht genutzt (Ausnahme Orgel)
  • Die Kollekte wird nur am Ausgang kontaktlos gesammelt
  • Türgriffe, Handläufe, Sitzflächen müssen nach dem Gottesdienst desinfiziert werden
  • Im Eingangsbereich der Kirche werden Desinfektionsmittel bereitgestellt
  • Der Raum muss nach dem Gottesdienst gelüftet werden

Besuchsliste

  • Alle Besucher des Gottesdienstes müssen namentlich mit Adresse und Telefonnummer notiert werden
  • Die Liste muss 21 Tage lang aufbewahrt werden und wird danach vernichtet
  • Das Aufschreiben erfolgt durch dafür bestimmte Personen (z.B: beim Einlass)

Gottesdienst

(gilt auch für Festtage, Trauerfeiern, Hochzeiten usw.)

  • Kindergottesdienste orientieren sich an den Öffnungen der Kitas
  • Es wird zu einer Kurzform der Gottesdienste geraten
  • Mediale GoDi-Angebote sollen, nach Möglichkeit, fortgesetzt werden
  • Vom Abendmahl wird weiterhin abgeraten
  • Liturgisch handelnde Personen sollten einen Abstand von 4 Metern einhalten (da meist ohne Maske)
  • Vom gemeinsamen Singen, Chören oder Blasmusik ist abzusehen
  • Auf Körperkontakt wird verzichtet (Begrüßung, Verabschiedung, Friedensgruß)

Dokumentation

  • Der KV erstellt und dokumentiert das Schutzkonzept
  • Der KV benennt einen Verantwortlichen für die jeweilige Schutzmaßnahme

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