Anpassung der Hygieneaßnahmen

Umlaufbeschluss des Kirchenvorstandes am 11.Juni 2020:

“Der KV beschließt die Hygieneregeln für den Gottesdienst in Frücht und Friedrichssegen an die neunen Anforderungen des Landes Rheinland-Pfalz anzupassen. Die 10 qm-Regel entfällt, es gilt die Abstandsregel durch die markierten Plätze.

Somit dürfen 17 Besucher an den Gottesdiensten teilnehmen. Das Angebot des zweiten Gottesdienstes entfällt. Eine Anmeldung wird weiterhin empfohlen. “

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