Liebe Gemeinde,
aufgrund der Corona-Einschränkungen kann auch die für den 03. Januar geplante Gemeindeversammlung nicht stattfinden. Trotzdem müssen wir uns an den Zeitplan und die Fristen der KGWO (Kirchengemeindewahlordnung) halten, um eine ordnungsgemäße Wahl durchführen zu können.
Die Gemeindeversammlung vor einer KV-Wahl dient in erster Linie dazu, dass die Gemeinde über eigene Wahlvorschläge abstimmen kann.
Dazu hat die EKHN hat das Vorgehen in ihrer letzten Synode jedoch angepasst, eine “Gemeindeversammlung” kann Online stattfinden, bzw. durch Wahlvorschläge per Brief ersetzt werden. ( Link EKHN )
Eine Online-Gemeindeversammlung mit einer Abstimmung über Wahlvorschläge halten wir in unserer Gemeinde für problematisch. Wir möchten die Gemeindeversammlung daher verschieben und am 03. Januar lediglich über die Wahl informieren. Der KV hat daher den folgenden Beschluss gefasst:
Der KV beschließt auf die Einberufung der Gemeindeversammlung zu verzichten. Der Gemeinde wird stattdessen ermöglicht, zusätzliche Kandidierende (auch Jugendmitglieder) im schriftlichen Verfahren vorzuschlagen, § 10 Abs. 4b KGWO.
Dies wird der Gemeinde spätestens am 03. Januar mitgeteilt. Die Durchführung eines schriftlichen Verfahrens wird auch im Gemeindeblatt/im Schaukasten, auf der Homepage (https://fruecht-friedrichssegen-evangelisch.de/) bekannt gegeben. Der vorläufige Wahlvorschlag wird gleichzeitig bekannt geben. Die Kandidierenden werden zusätzlich durch (z. B. durch Kurzporträts im Gemeindeblatt oder auf der Homepage, ) der Gemeinde vorgestellt.
Die zweiwöchige Frist endet am 18. Januar 2021.Der ergänzte Wahlvorschlag wird der Gemeinde bis zum 14. Februar 2021 vorgestellt.
Wie geht es nun konkret weiter?
- Gemeindemitglieder können am 03.01.2021 an einer Online-Info-Veranstaltung (vermutlich per Zoom) teilnehmen. Bitte melden Sie sich dazu per Mail an Kirchengemeinde.Fruecht@ekhn.de sie erhalten dann entsprechende Zugangsdaten. Hier werden Ihnen die aktuellen Wahlvorschläge vorgestellt. Außerdem veröffentlichen wir diese auf der Webseite und in den Schaukästen. Dies ist keine Gemeindeversammlung, es wird keine Abstimmung geben.
- Bis zum 18.01.2021 können Sie schriftlich weitere Vorschläge einreichen.
Dazu benötigen Sie mindestens 10 stimmberechtigte Unterschriften aus der Gemeinde. Das Dokument dazu finden Sie am Ende des Textes. - Außerdem können Sie sich bis 31.01.2021 mit weiteren Wahlvorschlägen an den Benennungsausschuss wenden. Dazu sind keine Unterschriften erforderlich. In diesem Fall entscheidet der Benennungsausschuss über eine Aufstellung. (Kathrin Baum, Ingo Fuß, Marcel Neuhaus, Stephan Witt, oder wieder per Mail an Kirchengemeinde.Fruecht@ekhn.de )
- Alle Benannten ihrer Benennung schriftlich zustimmen. (Erklärung zur Kandidatur am Ende des Textes)
- Bis 14. Februar ist der ergänzte Wahlvorschlag zu veröffentlichen.
- Wir halten eine Gemeindeversammlung für wichtig. Daher hoffen wir, dass wir zu diesem Zeitpunkt eine Gemeindeversammlung durchführen können – notfalls, mit mehr Vorbereitung, auch Online.
Hier möchten wir Sie auch über den Stand der Pfarrstellenausschreibung informieren.
Stand der Wahlvorschläge
Bisher haben wir nur vier Kandidaten für eine Wahl: (Nievern: 2, Friedrichssegen: 1, Frücht: 1). Laut Satzung der Gesamtkirchengemeinde sind acht gewählte Mitglieder des KV vorzusehen (Nievern: 2, Friedrichssegen: 2, Frücht: 3, Miellen 1). Auf Basis der Satzung und des Wahlverfahrens (echte Bezirkswahl) kann beim jetzigen Stand der Kandidaten 2021 kein Kirchenvorstand gebildet werden.
Laut Kirchengemeindeordnung der EKHN brauchen wir, gemessen an unserer Gemeindegröße, mindesten vier gewählte Mitglieder im KV dazu müsste jedoch Satzung und das Wahlverfahren geändert werden – falls dies überhaupt möglich ist.
Wenn Sie gerne mitmachen möchten, wenden Sie sich bitte an ein KV-Mitglied oder an das Pfarrbüro. Mehr Menschen im Vorstand ermöglichen vielschichtigere Diskussionen und Entscheidungen und fördern somit die Vielfalt in der Gemeinde.
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