Umlaufbeschluss des Kirchenvorstandes am 11.Juni 2020:
“Der KV beschließt die Hygieneregeln für den Gottesdienst in Frücht und Friedrichssegen an die neunen Anforderungen des Landes Rheinland-Pfalz anzupassen. Die 10 qm-Regel entfällt, es gilt die Abstandsregel durch die markierten Plätze.
Somit dürfen 17 Besucher an den Gottesdiensten teilnehmen. Das Angebot des zweiten Gottesdienstes entfällt. Eine Anmeldung wird weiterhin empfohlen. “